Rechtsprechung
   BFH, 02.04.1965 - III 240/62 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,3402
BFH, 02.04.1965 - III 240/62 U (https://dejure.org/1965,3402)
BFH, Entscheidung vom 02.04.1965 - III 240/62 U (https://dejure.org/1965,3402)
BFH, Entscheidung vom 02. April 1965 - III 240/62 U (https://dejure.org/1965,3402)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,3402) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zinsleistungen und Tilgungsleistungen eines Erlasszeitraums bei Schweben eines Rechtsmittelverfahrens über diesen Erlasszeitraum

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 82, 379
  • BStBl III 1965, 385
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.10.1955 - I 176/54 U

    Aufwendungen zur Überholung, Modernisierung und zum Umbau eines neu erworbenen

    Auszug aus BFH, 02.04.1965 - III 240/62 U
    Es trifft zwar zu, daß nach Abschn. 157 Abs. 3 EStR 1955 und daß nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs I 176/54 U vom 25. Oktober 1955 (BStBl 1955 III S. 388, Slg. Bd. 61 S. 489) in den Fällen, in denen der Erwerber eines Wohngrundstücks dieses Grundstück im Zusammenhang mit dem Erwerb überholen läßt, bei der Einkommensteuer die aufgewendeten Reparaturkosten als Herstellungsaufwand behandelt werden.
  • BFH, 06.12.1962 - IV 377/59
    Auszug aus BFH, 02.04.1965 - III 240/62 U
    Für die Feststellung des Sachverhalts genügt eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 728/31 vom 3. Februar 1932, RStBl 1932 S. 229, und Entscheidung des Bundesfinanzhofs IV 377/59 vom 6. Dezember 1962, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1963 S. 220).
  • BFH, 29.08.1969 - III B 37/66

    Zuziehung eines Bevollmächtigten - Vorverfahren - Notwendigkeit - Rechtsanwalt -

    Der Rechtsstreit wurde nach Bekanntwerden des Urteils des BFH III 240/62 U vom 2. April 1965 (BFH 82, 379, BStBl III 1965, 385) in der Hauptsache dadurch erledigt, daß das FA die Klägerin durch geänderten Einspruchsbescheid klaglos stellte.

    Erst das Urteil des erkennenden Senats III 240/62 U vom 2. April 1965, a. a. O., hat diese Frage entschieden, und zwar zugunsten der Abgabeschuldnerin, so daß das FA genötigt war, von seiner auf Grund des genannten Zusatzerlasses gefestigten Verwaltungspraxis abzugehen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht