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BFH, 02.04.1965 - III 240/62 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zinsleistungen und Tilgungsleistungen eines Erlasszeitraums bei Schweben eines Rechtsmittelverfahrens über diesen Erlasszeitraum
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 82, 379
- BStBl III 1965, 385
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 25.10.1955 - I 176/54 U
Aufwendungen zur Überholung, Modernisierung und zum Umbau eines neu erworbenen …
Auszug aus BFH, 02.04.1965 - III 240/62 U
Es trifft zwar zu, daß nach Abschn. 157 Abs. 3 EStR 1955 und daß nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs I 176/54 U vom 25. Oktober 1955 (BStBl 1955 III S. 388, Slg. Bd. 61 S. 489) in den Fällen, in denen der Erwerber eines Wohngrundstücks dieses Grundstück im Zusammenhang mit dem Erwerb überholen läßt, bei der Einkommensteuer die aufgewendeten Reparaturkosten als Herstellungsaufwand behandelt werden. - BFH, 06.12.1962 - IV 377/59
Auszug aus BFH, 02.04.1965 - III 240/62 U
Für die Feststellung des Sachverhalts genügt eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 728/31 vom 3. Februar 1932, RStBl 1932 S. 229, und Entscheidung des Bundesfinanzhofs IV 377/59 vom 6. Dezember 1962, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1963 S. 220).
- BFH, 29.08.1969 - III B 37/66
Zuziehung eines Bevollmächtigten - Vorverfahren - Notwendigkeit - Rechtsanwalt - …
Der Rechtsstreit wurde nach Bekanntwerden des Urteils des BFH III 240/62 U vom 2. April 1965 (BFH 82, 379, BStBl III 1965, 385) in der Hauptsache dadurch erledigt, daß das FA die Klägerin durch geänderten Einspruchsbescheid klaglos stellte.Erst das Urteil des erkennenden Senats III 240/62 U vom 2. April 1965, a. a. O., hat diese Frage entschieden, und zwar zugunsten der Abgabeschuldnerin, so daß das FA genötigt war, von seiner auf Grund des genannten Zusatzerlasses gefestigten Verwaltungspraxis abzugehen.